Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch

Umwandlung, Ablauf der Zeichnung und Kapitalerhöhung

    1. Der Beschluss des Verwaltungsrates zur Aktienkapitalerhöhung erfolgte am 28. April 2023, auf Basis der Ermächtigung gemäss Artikel 3b der Statuten der Gesellschaft. Die Statuten vom 2. Oktober 2023 finden Sie hier. Die Statuten vom 16. Februar 2024 finden Sie hier.
    2. Der Emissionsprospekt wurde am 15. Februar 2024 durch die Prüfstelle BX Swiss AG genehmigt. Er ist bis zum 14. Februar 2025 gültig. Den Emissionsprospekt finden Sie hier.
    3. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Kapitalerhöhung durchzuführen. Der Gesellschaft steht es frei, eine Kapitalerhöhung in mehreren Tranchen zu vollziehen. Ein:e Zeichner:in hat keinen Anspruch auf Zuteilung von Aktien oder Einteilung in eine bestimmte Tranche. Sollten keine Aktien zugeteilt werden, wird der bezahlte Betrag auf dasselbe Konto zurückerstattet, von dem aus die Zahlung ursprünglich erfolgte.
    4. Mit Ausnahme des Anspruchs auf Rückzahlung des Ausgabebetrags hat ein:e Zeichner:in bei Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung, oder bei einer nicht vollständigen Zuteilung von Aktien, keine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft, deren Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung.
    5. Die Zeichnung der Aktien erfolgt unwiderruflich und bedingungslos.
    6. Wir behalten uns vor, weitere Informationen und Dokumente bei Zeichner:innen einzufordern.
    7. An jeder Aktie kann jeweils nur eine Person Eigentum erlangen bzw. es kann nur eine Person Aktionär:in einer Aktie sein. Gemeinschaftliches Eigentum ist nicht möglich.

Fristen

    1. Eine Zeichnung ist für 24 Monate seit Unterzeichnung bindend.
    2. Die Frist zur Zahlung des Ausgabebetrags beträgt 10 Tage seit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins.

Weitere Bestimmungen

  1. Mit den neu auszugebenden Aktien sind keine Nachschuss­ oder Nebenleistungspflichten unter Einschluss allfälliger statutarischer Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufrechte verbunden. Es gelten die statutarischen Ubertragungsbeschränkungen und sonstigen Bestimmungen der Statuten.
  2. Die Abgabe einer Zeichnung und die Zusammensetzung des Aktionariats sind nicht vertraulich. Informationen dürfen durch die Gesellschaft oder Dritte bearbeitet werden; genaueres hierzu finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
  3. Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St.Gallen.

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