Ich habe bereits Aktien reserviert und möchte nun zeichnen. Wie gehe ich vor?
Sämtliche Personen, welche auf www.olma-aktien.ch bereits Aktien reserviert haben, wurden per E-Mail persönlich über die Aktienzeichnung benachrichtigt und gebeten, die Aktienzeichnung abzuschliessen. Haben Sie Aktien reserviert und kein E-Mail erhalten? Schauen Sie bitte im Spam-Ordner nach oder wenden Sie sich an aktien@olma-messen.ch.
Der Aktienzeichnungs-Prozess wie auch die weitere Korrespondenz mit den Aktionär:innen wird ausschliesslich online abgewickelt.
Was passiert mit dem Geld, das ich nach der Aktienzeichnung einzahle?
Bis zur Umwandlung der Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft wird der einbezahlte Ausgabebetrag auf einem Sperrkonto zwischengelagert. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt in Tranchen. Die geplante Umwandlung des Rechtskleids findet am 28. April 2023 im Rahmen der Genossenschafterversammlung statt.
Was passiert, wenn die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nicht stattfindet?
Der von Ihnen einbezahlte Ausgabebetrag, welcher bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung auf einem Sperrkonto zwischengelagert ist, wird Ihnen auf dasselbe Konto zurückerstattet, von dem aus die Zahlung erfolgte.
Kann ich noch Genossenschafter werden?
Nein, dies war bis zum 24. März 2023 möglich (späteste Einzahlung). Die Umwandlung des Rechtskleids findet am 28. April 2023 im Rahmen der Genossenschafterversammlung statt. In der Zwischenzeit läuft das Einsichtsrecht für die Genossenschafter, welche persönlich darüber informiert wurden.
Von welchen Leistungen und Vergünstigungen profitieren Aktionär:innen?
Die Aktionär:innen dürfen sich auf folgende Vorteile freuen:
Jährliche Generalversammlung mit attraktivem Rahmenprogramm
OFFA-Tageseintritt im Wert von CHF 16*
OLMA-Tageseintritt im Wert von CHF 19*
(*Pro Jahr, pro Aktie (max. 50), Tickets übertragbar, Einlösung digital, gültig im Ausgabejahr ohne Verlängerung, keine Barauszahlung, Preisänderungen und weitere Änderungen vorbehalten)
Die erste ordentliche Generalversammlung der neuen Aktiengesellschaft findet voraussichtlich im April 2024 statt.
Wird eine Dividende ausgeschüttet?
Der Kauf von Aktien ist in erster Linie ein Commitment in den Messe-, Kongress- und Eventstandort St.Gallen. Mit einer Dividende ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht zu rechnen. Die Aktienkapitalerhöhung wird für die konsequente Weiterentwicklung der Olma Messen gebraucht, welche in der Strategie definiert wurde.
Kann ich die Aktien als Geschenk für jemanden zeichnen?
Die Aktien eignen sich gut als Geschenk. Bei der Zeichnung werden zunächst Sie als Aktionär:in in das Aktienregister eingetragen. Danach können Sie mittels Übertragungsformular die Aktie zu jeder Zeit an den Beschenkten übertragen.
Wo werden die Olma-Aktien gehandelt?
Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Die Aktien der Olma Messen sollen zukünftig an der OTC-X, einem organisierten Handelssystem, handelbar sein. Hierbei handelt es sich nicht um die Kotierung an einer Börse.
Braucht es für die Olma-Aktien ein Bankdepot?
Ein Bankdepot ist nicht erforderlich. Es wird keine physischen Urkunden geben, sondern die Aktien werden als sog. Wertrechte geführt, d.h. als reine Buchrechte bei der Gesellschaft. Die Aktionär:innen erhalten eine Eintragungsbestätigung. Die Übertragung zwischen Aktionär:innen erfolgt dann über eine Transaktion bei der OTC-X (organisiertes Handelssystem). Falls man die Eintragungsbestätigung verliert, kann man mit einem Identitätsnachweis eine neue bestellen.
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