Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Termine für Aktionär:innen

  •  19. Januar 2025: Die Aktien, deren Zeichnung und Liberierung des Kapitals bis zu diesem Stichtag erfolgt sind, werden in der 
    4. Tranche der Kapitalerhöhung berücksichtigt.
  • Anfang Februar 2025: Die 4. Tranche der Kapitalerhöhung wird durchgeführt.
  • Mitte Februar 2025: Wir rechnen damit, dass die Kapitalerhöhung bis Mitte Februar im Handelsregister eingetragen sein wird.
  • Bis 7. März 2025: Direkt nach der bestätigten Eintragung im Handelsregister erfolgt die Eintragung im Aktienregister und anschliessend erhalten Sie die Eintragungsbestätigung Ihrer Aktien per E-Mail.
  • bis 27. März 2025: Falls Sie Ihre Aktie(n) verschenken möchten, können Sie diese bis zu diesem Stichtag an eine oder mehrere Personen übertragen. Bitte beachten Sie dazu das Übertragungsformular. Diese Personen werden dann als Aktionär:in mit Stimmrecht an die GV eingeladen. 
  • 8. April 2025: Die 2. ordentliche Generalversammlung der Olma Messen St.Gallen AG findet am OFFA-Dienstag statt. Die Einladung mit den Unterlagen erfolgt rechtzeitig per E-Mail. Save the date!
  • 09. – 13. April 2025: Als Aktionär:in profitieren Sie von einem kostenlosen Eintritt an die OFFA. Wir freuen uns sehr auf den Austausch mit Ihnen vor Ort.
Personen, welche nach dem 19. Januar 2025 Aktien zeichnen und einzahlen, werden mit der 5. Tranche verarbeitet. Diese erfolgt voraussichtlich Mitte 2025.

Von welchen Leistungen und Vergünstigungen profitieren Aktionär:innen?

Die Aktionär:innen dürfen sich auf folgende Vorteile freuen:

  • Jährliche Generalversammlung mit attraktivem Rahmenprogramm
  • OFFA-Tageseintritt im Wert von CHF 16*
  • OLMA-Tageseintritt im Wert von CHF 19*

(*Pro Jahr, pro Aktie (max. 50 pro Aktionär:in), Tickets übertragbar, Einlösung digital, gültig im Ausgabejahr ohne Verlängerung, keine Barauszahlung, Preisänderungen und weitere Änderungen vorbehalten)

Die zweite ordentliche Generalversammlung der Aktiengesellschaft findet am 08. April 2025 statt.

Wird eine Dividende ausgeschüttet?

Der Kauf von Aktien ist in erster Linie ein Commitment in den Messe-, Kongress- und Eventstandort St.Gallen. Mit einer Dividende ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht zu rechnen. Die Aktienkapitalerhöhung wird für die konsequente Weiterentwicklung der Olma Messen gebraucht, welche in der Strategie definiert wurde.

Kann ich die Aktien als Geschenk für jemanden zeichnen?

Die Aktien eignen sich gut als Geschenk. Bei der Zeichnung werden zunächst Sie als Aktionär:in in das Aktienregister eingetragen. Danach können Sie mittels Übertragungsformular die Aktie zu jeder Zeit an den Beschenkten übertragen. Bei Übertragungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Was passiert mit dem Geld, das ich nach der Aktienzeichnung einzahle?

Der von Ihnen einbezahlte Ausgabebetrag wird auf einem Sperrkonto zwischengelagert. Sobald Ihnen Aktien zugeteilt werden, erhalten Sie eine Bestätigung der Zuteilung von Aktien und Ihr einbezahlter Ausgabebetrag wird der Olma überwiesen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt in Tranchen.

Welche Angaben benötige ich für die Steuererklärung?

Valorennummer: 122341515
SIX SIS ISIN: CH1223415154
Handelswährung: CHF

Der Nennwert 1 Aktie ist CHF 1’000.-. Für die Steuererklärung können Sie die Eintragungsbestätigung als Beleg nutzen.

 

Wo werden die Olma Aktien gehandelt?

Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Die Aktien der Olma Messen sollen zukünftig an der OTC-X, einem organisierten Handelssystem, handelbar sein. Hierbei handelt es sich nicht um die Kotierung an einer Börse. Der Handel startet nach der erfolgten Kapitalerhöhung. Bis dahin sind Aktienübertragungen mit dem Übertragungsformular möglich. Bei Übertragungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Braucht es für die Olma Aktien ein Bankdepot?

Ein Bankdepot ist nicht erforderlich. Es wird keine physischen Urkunden geben, sondern die Aktien werden als sog. Wertrechte geführt, d.h. als reine Buchrechte bei der Gesellschaft. Die Aktionär:innen erhalten eine Eintragungsbestätigung. Die Übertragung zwischen Aktionär:innen erfolgt dann über eine Transaktion bei der OTC-X (organisiertes Handelssystem). Falls man die Eintragungsbestätigung verliert, kann man mit einem Identitätsnachweis eine neue bestellen. Wer die Olma Aktien in ein bestehendes Bankdepot integrieren möchte, klärt dies bitte mit der eigenen Bank.

Ich habe bereits Aktien reserviert und möchte nun zeichnen. Wie gehe ich vor?

Sämtliche Personen, welche auf www.olma-aktien.ch bereits Aktien reserviert haben, wurden per E-Mail sowie brieflich persönlich über die Aktienzeichnung benachrichtigt und gebeten, die Aktienzeichnung abzuschliessen. Haben Sie Aktien reserviert und kein E-Mail erhalten? Schauen Sie bitte im Spam-Ordner nach oder wenden Sie sich an aktien@olma-messen.ch.

Der Aktienzeichnungs-Prozess wie auch die weitere Korrespondenz mit den Aktionär:innen wird ausschliesslich online abgewickelt.

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