Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Termine für Aktionär:innen

  • September 2023: Die 1. Tranche der Kapitalerhöhung wurde im September 2023 durchgeführt. Die Aktionär:innen haben im Oktober 2023 ihre Eintragungsbestätigungen erhalten.
  • 9. Februar 2024: Die Aktien, deren Zeichnung und Liberierung des Kapitals bis zu diesem Stichtag erfolgt sind, werden in der 2. Tranche der Kapitalerhöhung berücksichtigt. Auch ist dies der Stichtag, um an der Generalversammlung die Stimmrechte wahrzunehmen. Wer zwischen 10. Februar und 27. März 2024 Aktien zeichnet und liberiert, wird als Gast (ohne Stimmrechte) an die Generalversammlung eingeladen.
  • Mitte Februar 2024: Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung wird durchgeführt.
  • Ende Februar 2024: Wir rechnen, dass die Kapitalerhöhung Ende Februar im Handelsregister eingetragen sein wird.
  • 27. März 2024: Stichtag Aktienzeichnung – wer bis an diesem Tag Aktien gezeichnet und liberiert (bezahlt) hat, wird als Gast (ohne Stimmrechte) an die Generalversammlung eingeladen. Ausserdem erhalten diese Personen einen OFFA-Tageseintritt. Spätere Zahlungseingänge können leider nicht berücksichtigt werden. 
  • 27. März 2024: Stichtag Aktienzeichnung – bei Aktienübertragung, welche bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen, werden auch die OFFA-Tageseintritte an die neuen Aktionär:innen verschickt. Sie erhalten diese per E-Mail. Bitte überprüfen Sie gegebenenfalls Ihren Spam-Ordner. Bei späteren Übertragungen sind die bisherigen Aktionär:innen frei, ihren Code weiterzugeben (Tageseintritte sind übertragbar).
  • 16. April 2024: Erste Generalversammlung der Olma Messen St.Gallen AG. Die Einladung mit den Unterlagen erfolgt rechtzeitig per E-Mail.

Ich habe bereits Aktien reserviert und möchte nun zeichnen. Wie gehe ich vor?

Sämtliche Personen, welche auf www.olma-aktien.ch bereits Aktien reserviert haben, wurden per E-Mail sowie brieflich persönlich über die Aktienzeichnung benachrichtigt und gebeten, die Aktienzeichnung abzuschliessen. Haben Sie Aktien reserviert und kein E-Mail erhalten? Schauen Sie bitte im Spam-Ordner nach oder wenden Sie sich an aktien@olma-messen.ch.

Der Aktienzeichnungs-Prozess wie auch die weitere Korrespondenz mit den Aktionär:innen wird ausschliesslich online abgewickelt.

Was passiert mit dem Geld, das ich nach der Aktienzeichnung einzahle?

Der von Ihnen einbezahlte Ausgabebetrag wird auf einem Sperrkonto zwischengelagert. Sobald Ihnen Aktien zugeteilt werden, erhalten Sie eine Bestätigung der Zuteilung von Aktien und Ihr einbezahlter Ausgabebetrag wird der Olma überwiesen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt in Tranchen.

Von welchen Leistungen und Vergünstigungen profitieren Aktionär:innen?

Die Aktionär:innen dürfen sich auf folgende Vorteile freuen:

  • Jährliche Generalversammlung mit attraktivem Rahmenprogramm
  • OFFA-Tageseintritt im Wert von CHF 16*
  • OLMA-Tageseintritt im Wert von CHF 19*

(*Pro Jahr, pro Aktie (max. 50 pro Aktionär:in), Tickets übertragbar, Einlösung digital, gültig im Ausgabejahr ohne Verlängerung, keine Barauszahlung, Preisänderungen und weitere Änderungen vorbehalten)

Die erste ordentliche Generalversammlung der neuen Aktiengesellschaft findet am 16. April 2024 statt.

Wird eine Dividende ausgeschüttet?

Der Kauf von Aktien ist in erster Linie ein Commitment in den Messe-, Kongress- und Eventstandort St.Gallen. Mit einer Dividende ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht zu rechnen. Die Aktienkapitalerhöhung wird für die konsequente Weiterentwicklung der Olma Messen gebraucht, welche in der Strategie definiert wurde.

Kann ich die Aktien als Geschenk für jemanden zeichnen?

Die Aktien eignen sich gut als Geschenk. Bei der Zeichnung werden zunächst Sie als Aktionär:in in das Aktienregister eingetragen. Danach können Sie mittels Übertragungsformular die Aktie zu jeder Zeit an den Beschenkten übertragen. Bei Übertragungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Wo werden die Olma Aktien gehandelt?

Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Die Aktien der Olma Messen sollen zukünftig an der OTC-X, einem organisierten Handelssystem, handelbar sein. Hierbei handelt es sich nicht um die Kotierung an einer Börse. Der Handel startet nach der erfolgten Kapitalerhöhung. Bis dahin sind Aktienübertragungen mit dem Übertragungsformular möglich. Bei Übertragungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Braucht es für die Olma Aktien ein Bankdepot?

Ein Bankdepot ist nicht erforderlich. Es wird keine physischen Urkunden geben, sondern die Aktien werden als sog. Wertrechte geführt, d.h. als reine Buchrechte bei der Gesellschaft. Die Aktionär:innen erhalten eine Eintragungsbestätigung. Die Übertragung zwischen Aktionär:innen erfolgt dann über eine Transaktion bei der OTC-X (organisiertes Handelssystem). Falls man die Eintragungsbestätigung verliert, kann man mit einem Identitätsnachweis eine neue bestellen. Wer die Olma Aktien in ein bestehendes Bankdepot integrieren möchte, klärt dies bitte mit der eigenen Bank.

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